3. Die vorgenommene Umnutzung der 11 Parkplätze ist auf den nächstmöglichen Kündigungstermin rückgängig zu machen. 4. Es gilt das Nutzungsverbot ausserhalb der bewilligten Nutzung (Restaurant-/Wohngebäude mit 10 Wohnungen und 1 Büro samt den dazu gehörigen Parkplätzen für Personenwagen). 5. Folgende Kontrollmeldungen sind vorzunehmen. Die Nichteinhaltung dieser Auflagen zieht eine Verwaltungsstrafe nach §§ 159/160 BauG nach sich: - Kündigung des Mietvertrages betreffend Parkplätze 6. (unverändert) 7. (unverändert)" 3.