Die Umnutzung der Wohnung Nr. 3 mit 2.5 Zimmern im 1. OG (Vermietung als Büro an die G._____ AG) wird als gewerbliche Büronutzung mit der Auflage der ausschliesslichen Nutzung für nicht störendes (stilles) Gewerbe bewilligt und dass kein zusätzlicher Verkehr durch Mitarbeitende oder Kunden entsteht und unter dem Vorbehalt, dass bei veränderten Verhältnissen von Amtes wegen neu verfügt wird. Das Baugesuch wird im Übrigen abgewiesen. 2. Die teilweise Gutheissung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVUAFB.22.1202) vom 27. Februar 2023 ist integrierender Bestandteil dieser Baubewilligung. Die Auflagen der Verfügung sind zwingend einzuhalten und umzusetzen.