Die Umnutzung der Wohnung Nr. 3 mit 2.5 Zimmern im 1. OG (Vermietung als Büro an die G._____ AG) wird als gewerbliche Büronutzung mit der Auflage der ausschliesslichen Nutzung für nicht störendes (stilles) Gewerbe bewilligt und dass kein zusätzlicher Verkehr durch Mitarbeitende oder Kunden entsteht und unter dem Vorbehalt, dass bei veränderten Verhältnissen von Amtes wegen neu verfügt wird. 7 von 8 3. (unverändert)" b) In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der Entscheid des Gemeinderats R._____ vom 18. April 2023 wie folgt geändert: "1.