4 von 8 ändern sich somit nebst der Nutzungsart mit der unterschiedlichen Parkdauer zumindest auch das Nutzungsmass sowie die Erschliessungsanforderungen und die wirtschaftliche Zweckbestimmung (Abstellplatz eines Transportunternehmens). Schliesslich hat das Abstellen von Transportfahrzeugen keinen direkten Zusammenhang mit der altrechtlichen Restaurantnutzung. Es ist deshalb nicht zu beanstanden, dass die Abteilung für Baubewilligung BVU die Baubewilligung wegen fehlender Wahrung der Identität abgelehnt hat.