Parkfelder für Lastwagengespanne oder für grosse Reisebusse hat die Beschwerdeführerin dabei nicht vorgesehen. Dies kommt einem Verzicht auf eine allfällig vor 2018 erlaubte und garantierte Nutzung durch Lastwagen und Reisebusse gleich. Ausserdem wurde in diesem Zeitpunkt die Erschliessung der Liegenschaft auf eine rückwärtige Erschliessung reduziert (vgl. die Zustimmungsverfügung der Abteilung für Baubewilligungen BVU vom 26. April 2018, S. 4, Ziffer 2.4.2, bei den kommunalen Vorakten zum Verfahren 2018/18).