Seit der Eröffnung des Nx-Strassentunnels V._____ im mm.jj ist dieser Lastwagenverkehr über den E._____ zwar notorisch, aber stark zurückgegangen. Mit der Beschwerdeführerin ist davon auszugehen, dass in dem für die Besitzstandsgarantie massgeblichen Zeitpunkt vom Bestand eines für einen Gasthof mit Restaurationsbetrieb und Übernachtungsmöglichkeit bestimmten Parkplatzes auszugehen ist, auf dem zeitweise auch Lastwagengespanne parkiert wurden. Aber gerade in zeitlicher Hinsicht unterscheidet sich davon die von der Beschwerdeführerin nun beabsichtigte gewerbliche Teilnutzung des Parkplatzes.