Für den Regierungsrat stellt sich die Angelegenheit aufgrund der Aktenlage wie folgt dar: In den späten 1960er- beziehungsweise frühen 1970er-Jahren wurde der Parkplatz des Gasthofs "D._____" mit der heutigen Fläche erstellt beziehungsweise im Rahmen eines Vergleichs bewilligt. Den veröffentlichten Luftbildern lässt sich ohne Weiteres entnehmen, dass auf dem unmarkierten Parkplatz, wie die Beschwerdeführerin ausführte, auch Lastwagengespanne parkiert waren, welche die damals viel befahrene Transitstrecke benutzten (vgl. insbesondere Luftbilder Swisstopo 1969/70 und Verfahrensakten des Baudepartements Nr. 1293.02.41.26). Seit der Eröffnung des Nx-Strassentunnels V.__