vgl. auch Luftbilder Swisstopo 2018). Auf diesen Parkplätzen will die Mieterin der Beschwerdeführerin ihre Transportgespanne, je bestehend aus einem Traktor und angehängtem Druckfass, abstellen (vgl. Fotos anlässlich der Augenscheinsverhandlung, act. 94). 2.3.2 Die Abteilung für Baubewilligungen BVU hat die Bewilligungsfähigkeit der Umnutzung der Parkplätze, auch nach der Ansicht der Beschwerdeführerin (vgl. Beschwerde, S. 4, act. 65), zu Recht gestützt auf die erweiterte Besitzstandsgarantie von Art. 24c RPG geprüft.