2 von 8 In diesem Sinne ist die Umnutzung der Wohnung Nr. 3 in ein Büro unter Auflage zu bewilligen. Die Bewilligung ist weiter unter dem Vorbehalt zu erteilen, dass bei veränderten Verhältnissen von Amtes wegen neu verfügt wird (§ 24a Abs. 2 RPG). 2.3 2.3.1 Es ist weiter noch die Bewilligungsfähigkeit der Umnutzung der elf Parkplätze gemäss dem abgeschlossenen Mietvertrag vom 26. August 2021 zu prüfen.