Für den Regierungsrat ist nach dem Gesagten erstellt, dass diese stille Gewerbenutzung im Vergleich zu einer Wohnnutzung, besonders in Zeiten von "Homeoffice", keine neuen Auswirkungen auf Raum, Erschliessung und Umwelt aufweist. Zur gleichen Beurteilung ist die Abteilung für Baubewilligungen BVU in ihrer Stellungnahme vom 6. November 2023 gekommen, in der sie festhielt, "dass – unter der Auflage, dass die Wohnung einzig für ein stilles Gewerbe ohne jeglichen Verkehr (kein Verkehr von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Ausnahme der direkt im Büro tätigen Person, kein Kundenverkehr etc.) – eine Zustimmung gestützt auf Art. 24a