Des Weiteren beantragt die Beschwerdeführerin in der Beschwerde für mindestens 26 Parkfelder eine Umnutzung als Abstellfläche für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Lastwagen sowie für Wohnwagen oder Wohnmobile (vgl. Beschwerdeantrag 3). Diesen über das Baugesuch hinaus gehenden Antrag – dort war von einer Umnutzung von genau 16 Parkplätzen die Rede (vgl. Baubeschrieb, Ziffer 2.1, act. 16) – hat sie im Lauf des Verfahrens vor Regierungsrat insofern relativiert, als es im vorliegenden Verfahren nur noch um die Umnutzung der vom Mietvertrag betroffenen roten Fläche ginge (vgl. Protokoll der Augenscheinsverhandlung vom 17. Oktober 2023 [nachfolgend: Protokoll], Votum RA B.____