In ihrem Baugesuch beantragte die Beschwerdeführerin für elf Wohnungen und für "16 frei verfügbare Parkplätze" (vgl. Baugesuch sowie den mit dem Baugesuch am 13. Mai 2022 eingereichte Baubeschrieb, Ziffer 2.4, act. 16) eine Umnutzung zu Gewerbe- beziehungsweise zu Abstellzwecken. Mit der vorliegenden Beschwerde will die Beschwerdeführerin im Gegensatz zum gestellten Baugesuch nur noch für eine Wohnung, Wohnung Nr. 3, eine Umnutzungsbewilligung erwirken (vgl. zur Bewilligungsfähigkeit nachfolgend Erwägung 2.2); für die übrigen zehn Wohnungen zieht sie ihr Umnutzungsgesuch zurück (vgl. Beschwerdeantrag 2.2).