15 von 17 nutzungsbedingt nicht vermeiden. Gerade durch den funktionalen Zusammenhang und den Ensemblecharakter der Gesamtanlage wird der Umgebungsschutz nicht erheblich beeinträchtigt. Innerhalb einer bestehenden Spitalanlage einen allseitigen Fernschutz um ein Baudenkmal geltend machen zu wollen, entspräche hier kaum den Schutzzielen des Umgebungsschutzes. Die Beurteilung des Projekts hinsichtlich ISOS obliegt, wie auch in Q._____, nicht der Kantonalen Denkmalpflege."