"Die Denkmalpflege sieht in der Beurteilung des Neubaus des KSA hinsichtlich Umgebungsschutz keinen Wiederspruch zur Situation in Q._____. Soweit sich die Projekte überhaupt vergleichen lassen. Kantonal geschützt ist einzig das Verwaltungsgebäude. Dieses bildet auch nach dem Neubau den historischen Teil der Gesamtanlage und ist auch funktional ein Teil des Ganzen. Es bleibt von der dem Objekt zugehörigen Parkanlage als auch von der zentralen Erschliessungsachse (Nordallee) ungestört weiter wahrnehmbar. Ein gewisser Massstabssprung von historischem Verwaltungstrakt und Spitalneubau lässt sich trotz bewusst gewählter volumetrischer Gliederung des Neubaus