___ und gab an, dass sie sich zu den Vergleichsfällen noch schriftlich äussern wolle (Protokoll der Augenscheinsverhandlung vom 4. Juli 2023, S. 16, act. 409). Diesen Anträgen der Beschwerdeführerin wurde ebenfalls entsprochen. Die ersuchte Stellungnahme der Kantonalen Denkmalpflege BKS vom 7. September 2021 wurde ihr mit dem Instruktionsschreiben vom 21. November 2023 zugestellt, gleichzeitig erhielt sie Gelegenheit, sich dazu vernehmen zu lassen.