393). Anlässlich der Augenscheinsverhandlung 14 von 17 vom 4. Juli 2023 gab die Beschwerdeführerin an, dass ihrem Verfahrensantrag damit grundsätzlich entsprochen worden sei; einzig ersuchte sie noch zusätzlich um die Zustellung einer Stellungnahme der Kantonalen Denkmalpflege BKS vom 7. September 2021 zum Baubewilligungsverfahren bezüglich eines weiteren Vergleichsfalls in der Gemeinde V._____ und gab an, dass sie sich zu den Vergleichsfällen noch schriftlich äussern wolle (Protokoll der Augenscheinsverhandlung vom 4. Juli 2023, S. 16, act. 409).