Mit Instruktionsschreiben vom 22. Juni 2023 wurde der Beschwerdeführerin die ersuchte Zustimmungsverfügung der Kantonalen Denkmalpflege BKS im Zusammenhang mit dem Neubau Kantonsspital Aarau sowie weitere 14 Abweisungsverfügungen der Kantonalen Denkmalpflege BKS aus den letzten zehn Jahren zugestellt. In ihrer Stellungnahme vom 21. Juni 2023 legte die Kantonale Denkmalpflege BKS zudem plausibel dar, aus welchem Grund sie dem Verfahrensantrag der Beschwerdeführerin, es seien alle Abweisungsverfügungen der Kantonalen Denkmalpflege BKS aus den letzten zehn Jahren offenzulegen, nicht vollumfänglich entsprechen kann (Stellungnahme der Kantonalen Denkmalpflege vom 21. Juni 2023, act. 393).