Mit ihrer Beschwerde vom 9. Dezember 2022 stellte die Beschwerdeführerin unter anderem folgenden Verfahrensantrag (Beschwerde, S. 3, act. 291): "Die kantonale Denkmalpflege sei aufzufordern, anhand konkreter Beispiele ihre Praxis zum Umgebungsschutz aus den letzten 10 Jahren darzulegen, insbesondere habe sie alle Abweisungsverfügungen in diesem Zeitraum sowie die Zustimmungsverfügung im Zusammenhang mit dem Neubau Kantonsspital Aarau offenzulegen."