liegenden Projekt vorgängig einzubringen. Unter Berücksichtigung, dass das umstrittene Bauprojekt die beiden kantonal geschützten Denkmäler erheblich beeinträchtigt, ist davon auszugehen, dass die ortsbauliche Situierung des Alterszentrums im Hinblick auf die geschützten Baudenkmäler im Studienauftrag ungenügend einbezogen wurde. In der Folge ist daraus ein Projekt entstanden, das die denkmalpflegerischen Anforderungen hinsichtlich Umgebungsschutz nicht erfüllt.