Aus den soeben aufgeführten Stellungnehmen ist ersichtlich, dass die Beschwerdeführerin durch die Kantonale Denkmalpflege BKS auf die denkmalpflegerischen Anliegen im Zusammenhang mit einer allfälligen Überbauung der Zentrumswiese mehrmals aufmerksam gemacht wurde. Den Akten ist zu entnehmen, dass die Kantonale Denkmalpflege BKS im Konkurrenzverfahren, das dem Baugesuch vom 29. Oktober 2021 vorausging, weder in die Erarbeitung des Pflichtenhefts/Programms zum Studienauftrag, noch bei der Jurierung der Projektbeiträge involviert war und damit keine Gelegenheit hatte, die Anliegen hinsichtlich Umgebungsschutz der kantonal geschützten Baudenkmäler beim vor-