259 [Beilage 15]). Der Vorwurf der Beschwerdeführerin, die Kantonale Denkmalpflege BKS habe in den genannten Stellungnahmen nicht direkt auf den Umgebungsschutz des Kirchturms hingewiesen (Replik vom 20. Dezember 2023, S. 18 f., act. 474 f.), ist nach dem Gesagten unbegründet.