13 von 17 Zentrumsscheune und die Erstellung der Bauten im Bereich des Z-Bach vor. Die Varianten wurden der Kantonalen Denkmalpflege BKS zur Stellungnahme unterbreitet und diese äusserte sich dazu mit Schreiben vom 7. März 2013 zuhanden der kommunalen Ortsbildschutzkommission. Darin legte die Kantonale Denkmalpflege BKS ihre Überlegungen bezüglich des Umgebungsschutzes nach § 32 KG dar und wies dabei ausdrücklich auf die beiden kantonal geschützten Denkmäler sowie auf die besonderen Lagequalitäten im Bereich des Z-Bach hin.