Sie runde in entscheidender Weise die Gebäudegruppe unterhalb der Kirche am Bach ab, die das Kernstück des verbliebenen, historischen Ortsbildes darstelle. Der Eigenwert des Gebäudes verlange zwar nicht zwingend seine originale Erhaltung, ein Ersatzbau müsse jedoch seine für das Ortsbild wichtigen Qualitäten übernehmen. Dabei wies der Gutachter darauf hin, dass dieses Ziel mit der Funktion eines Altersheims nicht leicht zu bewerkstelligen wäre. Bei einer Wettbewerbsausschreibung für einen Neubau müsste deshalb auf diesen Punkt grösstes Gewicht gelegt werden (Stellungnahme der Kantonalen Denkmalpflege BKS vom 22. Januar 1991, S. 1–2, act. 314 [Beilage 2]).