Dem erheblichen öffentlichen Interesse am Erhalt der Wirkung der kantonal geschützten Denkmäler stehen somit das Interesse der Beschwerdeführerin an einer möglichst schnellen Realisierung des Bauvorhabens und ihr finanzielles Interesse entgegen. Die privaten Interessen der Beschwerdeführerin, insbesondere in Anbetracht der längeren Planungsgeschichte des Alterszentrums in Q._____ und der damit bereits entstandenen Kosten, wiegen nicht leicht.