11 von 17 5. Verhältnismässigkeit 5.1 Die Beschwerdeführerin macht geltend, die angefochtene Verfügung der Kantonalen Denkmalpflege BKS habe unverhältnismässige Folgen beziehungsweise stelle einen unverhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsrechte dar (Replik vom 20. Dezember 2023, S. 27 und 45).