Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Bauvorhaben am geplanten Ort aus Sicht der Denkmalpflege die Wirkung sowohl des Kirchturms wie auch der Alten Mühle erheblich beeinträchtigt und deshalb auch ihre Bedeutung in beträchtlichem Ausmass schmälert. Die geplante Veränderung der Umgebung stellt somit eine wesentliche Beeinträchtigung der beiden Denkmäler dar. Der Regierungsrat bestätigt somit die Beurteilung der Kantonalen Denkmalpflege BKS und kommt zum Schluss, dass das Bauvorhaben mit den Interessen der denkmalgeschützten Objekte in der Umgebung nicht vereinbar ist.