Für den Regierungsrat besteht keinerlei Anlass, an den Einschätzungen seiner Fachstellen zu zweifeln. Ergänzend ist jedoch zu erwähnen, dass auch die Abteilung Raumentwicklung BVU festhält, eine Bebauung auf der Zentrumswiese sei aus ortsbaulicher Sicht grundsätzlich denkbar. Die vorhandenen ortsbaulichen Qualitäten müssen dabei gemäss ihrer Bedeutung angemessen berücksichtigt werden. 4.5