Dies gelte ebenso für die Wechselbeziehung der Wiese mit dem Z-Bach, der heute elementarer Bestandteil eines zusammenhängenden öffentlich zugänglichen Freiraums sei (fachliche Stellungnahme der Abteilung Raumentwicklung BVU vom 27. Januar 2023, S. 7, act. 305). Diese fachliche Beurteilung des Bauvorhabens aus Sicht des Ortsbildschutzes stimmt mit dem am Augenschein vom 4. Juli 2023 gewonnenen Eindruck sowie mit der Beurteilung der Kantonalen Denkmalpflege BKS überein und bekräftigt deren Ergebnis. Für den Regierungsrat besteht keinerlei Anlass, an den Einschätzungen seiner Fachstellen zu zweifeln.