Andererseits steht die Zentrumswiese beziehungsweise der Bebauungsperimeter in enger Beziehung zu den schützenswerten Baugruppen "Kirchenbezirk" und "Dorfteil am Bach", zu denen auch die beiden kantonal geschützten Denkmäler gehören, sowie zum Einzelelement "Kirche", welche alle im ISOS mit dem höchstmöglichen Erhaltungsziel "A" eingestuft sind. Das zeigt, dass der Umgebungsschutz der beiden Denkmäler nicht losgelöst von den Aspekten des Ortsbildschutzes beurteilt werden kann, denn zum Schutz eines Denkmals gehört gegebenenfalls auch die Rücksichtnahme auf dessen Umgebung.