26. März 2015 S. 13). 4.4.2 Die vom Bauvorhaben für das Alterszentrum betroffenen Parzellen liegen gemäss ISOS im Ortsbild von Q._____, das als regional bedeutendes Dorf klassifiziert ist. Die Inventarisierung gemäss ISOS gibt Auskunft über die Beurteilung des Ortsbilds durch eine aussenstehende Fachperson. Dort, wo die mit einem Bauvorhaben befassten Stellen Handlungsspielräume haben, kann das ISOS für die rechtsanwendende Behörde im Rahmen ihrer Pflicht zur umfassenden Interessenabwägung eine Beurteilungsgrundlage bilden (vgl. Art. 3 Raumplanungsverordnung [RPV] vom 28. Juni 2000; VGE vom 26. März 2015 WBE.2014.138 S. 10 f. mit Hinweisen; vgl. auch BGE 135 II 209 E. 2.1).