Aus diesen Ausführungen ist ersichtlich, dass der Wirkungsbereich, der massgebliche Perimeter sowie die Schutzziele eines Denkmals im Voraus festgestellt werden können und diese Vorgehensweise von der EDK auch empfohlen wird. Gleichzeitig und relativierend zu berücksichtigen ist aber, dass es sich beim Grundsatzdokument EDK lediglich um eine Empfehlung handelt. Entgegen der Beschwerdeführerin besteht keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage, wonach Schutzziele hinsichtlich des Umgebungsschutzes von der Denkmalpflege bereits im Voraus verbindlich definiert