Die Kantonale Denkmalpflege BKS führte in ihrer Stellungnahme vom 6. Februar 2024 aus, dass eine gewisse Beeinträchtigung der Umgebung der Denkmäler durch allfällige Bauten auf dem nördlichen und/oder östlichen Teil der Zentrumswiese im Hinblick auf den Umgebungsschutz akzeptiert würden, da in diesem Fall die wesentlichen Charaktereigenschaften der Umgebung und auch der ungehinderte Blick auf die Baudenkmaler in ihrem historischen Kontext, wenn auch in einem geminderten Masse, bewahrt bleiben würden. Aber auch eine teilweise Überbauung des östlichen Arealteils ist gemäss der Kantonalen Denkmalpflege BKS nicht ausgeschlossen, wenn ein Projekt zu einer weniger grossen Beeinträchti-