In ihrer Replik vom 20. Dezember 2023 kritisiert die Beschwerdeführerin alsdann die Aussage der Kantonalen Denkmalpflege BKS, wonach eine allfällige Projektüberarbeitung zum Ziel haben müsste, die Neubauten auf den nördlichen und/oder westlichen Arealteil zu konzentrieren, um im Kontext der Baudenkmäler einen möglichst grossen und öffentlich zugänglichen Frei- und Naturraum entlang des Z-Bach zu bewahren. Die Beschwerdeführerin macht dabei geltend, es sei nicht klar, weshalb der westliche Teil der Zentrumswiese angeblich überbaut werden könne, obwohl auch von dort aus (insbesondere ab dem T-Weg) eine Sicht auf den Kirchturm beziehungsweise (teilweise) auf