Im Masterplan Plus befinden sich unter anderem Bebauungsvarianten des Alterszentrums auf der Zentrumswiese (Masterplan Plus, S. 7–11). Diese Varianten wurden – wie die Kantonale Denkmalpflege BKS das nun fordert – im Norden und Westen des Areals skizziert. Gestützt darauf lässt sich feststellen, dass das Alterszentrum auch im nördlichen beziehungsweise westlichen Bereich der Zentrumswiese grundsätzlich realisierbar ist. Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin stellt die Verfügung der Kantonalen Denkmalpflege BKS vom 12. Juli 2022 somit weder ein grundsätzliches Bauverbot im östlichen