In diesem Zusammenhang ist zudem auf den Masterplan Plus "Zentrum Q._____" (fortan: Masterplan Plus) hinzuweisen, den der Gemeinderat im Jahr 2019 beschlossen hat. Der Masterplan Plus dient gemäss Bericht vom 22. März 2019 unter anderem als Grundlage für die Planung und Realisierung des auf der Zentrumswiese vorgesehenen Alterszentrums. Er stellt eine kommunale Planung dar und ist somit behörden-, aber nicht grundeigentümerverbindlich (fachliche Stellungnahme der Abteilung Raumentwicklung BVU vom 27. Januar 2023, S. 4, act. 308). Im Masterplan Plus befinden sich unter anderem Bebauungsvarianten des Alterszentrums auf der Zentrumswiese (Masterplan Plus, S. 7–11).