Die Beurteilung sei immer projektabhängig. Die Forderung, den östlichen Bereich im Vorfeld der Baudenkmäler freizuhalten, beziehe sich im vorliegenden Fall auf die Setzung der grossvolumigen Bauten des nun geplanten Alterszentrums (Stellungnahmen der Kantonalen Denkmalpflege BKS vom 2. Februar 2023, S. 3, act. 323 beziehungsweise vom 6. Februar 2024, S. 2, act. 512; Protokoll der Augenscheinsverhandlung vom 4. Juli 2023, S. 14, act. 410). Daraus ist ersichtlich, dass die Überbauung des östlichen Bereichs der Zentrumswiese nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass ein Projekt die denkmalpflegerischen Anliegen in genügender Weise berücksichtigt.