Der historische Ortskern mit seinen Schutzobjekten und die seit Jahrhunderten bestehenden räumlichen Qualitäten sind besonders von der Zentrumswiese aus "erlebbar". Die Weiträumigkeit im Umfeld der beiden Schutzobjekte gehört deshalb zu den schützenswerten Eigenschaften, um die Baudenkmäler in ihrem ursprünglichen Kontext wahrnehmen zu können und stellt einen zentralen Aspekt des Fernschutzes dar (Stellungnahme der Kantonalen Denkmalpflege BKS vom 2. Februar 2023, S. 5, act. 321).