Durch die bisher unbebaute Lage am Z-Bach mit der daran anschliessenden Zentrumswiese wirkt der Ortskern mit Mühl- und Kirchbezirk als ein innerer Siedlungsrand. Durch die vorliegend vorgesehene Setzung der Neubauten wird der bestehende Freiraum in einen westlichen Bereich und einen schmalen Bereich längs des Z-Bach geteilt (Verfügung der Kantonalen Denkmalpflege BKS vom 12. Juli 2022, S. 2, act. 130), wodurch sich die Umgebung rund um die geschützten Denkmäler wesentlich ändert und sich damit entsprechend in einem relevanten Ausmass auch auf die Wahrnehmung der Denkmäler selbst auswirkt.