Im Bereich der Zentrumswiese verbleibt lediglich die Sicht auf den obersten Teil des Kirchenturms, ähnlich wie auf dem T-Weg (Fotos der Augenscheinsverhandlung vom 4. Juli 2023, S. 3–8, act. 418–420). Wie die Kantonale Denkmalpflege BKS richtigerweise ausführt, bedingt die Beurteilung des Fernschutzes die Wahrnehmung der Denkmäler in ihrem baulichen und landschaftlichen Kontext. Durch die bisher unbebaute Lage am Z-Bach mit der daran anschliessenden Zentrumswiese wirkt der Ortskern mit Mühl- und Kirchbezirk als ein innerer Siedlungsrand.