Anlässlich der Augenscheinsverhandlung vom 4. Juli 2023 konnte anhand der Bauprofile festgestellt werden, dass mit der Realisierung des streitbetroffenen Bauprojekts jede Sichtbeziehung sowohl aus dem verbleibenden Freiraum der Zentrumswiese westlich des Bauvorhabens als auch auf der ganzen Länge des R-Wegs zur Alten Mühle verhindert wird. Ein Blick auf den Kirchturm wird ab der westlichen Zentrumswiese im Bereich der vierstöckigen Gebäudeteile der geplanten Bauten vollständig verunmöglicht. Im Bereich der Zentrumswiese verbleibt lediglich die Sicht auf den obersten Teil des Kirchenturms, ähnlich wie auf dem T-Weg (Fotos der Augenscheinsverhandlung vom 4. Juli 2023, S. 3–8, act.