Wie die Kantonale Denkmalpflege BKS richtigerweise erwidert, trifft diese Argumentation einerseits gewissermassen auf jede nicht bebaute ländliche Freifläche im Umfeld eines Denkmals zu. Bei sich in einer Dorfstruktur befindlichen Denkmälern sind ländlich geprägte Freiflächen für eine authentische Wirkung aber prägend und gehören zu den schützenswerten Eigenschaften, dies umso mehr, als sie – wie vorliegend – noch so unverändert erhalten sind (Stellungnahme der Kantonalen Denkmalpflege BKS vom 2. Februar 2023, S. 6, act. 320). Andererseits ist die Zentrumswiese in der Gemeinde Q.__