Das soeben Gesagte gilt grundsätzlich auch in Bezug auf die kantonal geschützte Alte Mühle. Anlässlich des Augenscheins vom 4. Juli 2023 konnte zwar festgestellt werden, dass die Alte Mühle im Vergleich zum Kirchturm weniger markant von der Zentrumswiese aus in Erscheinung tritt. Sie wird jedoch bereits in etwa von der Mitte des R-Wegs aus wahrgenommen und ihre Wirkung ergibt sich hieraus, also aus der Ferne, durch diesen prägenden Freiraum der Zentrumswiese (Fotos der Augenscheinsverhandlung vom 4. Juli 2023, S. 5–6, act. 419).