Ob ein funktionaler oder historischer Zusammenhang zwischen der Zentrumswiese und dem Kirchturm besteht, kann vorliegend insoweit offengelassen werden, als der am Augenschein vom 4. Juli 2023 gewonnene Eindruck ergab, dass die Feststellung der Kantonalen Denkmalpflege BKS, wonach der am gegenüberliegenden Ufer des Z-Bach gelegene Kirchturm besonders von der Zentrumswiese aus "erlebbar" sei (Stellungnahme der Kantonalen Denkmalpflege BKS vom 2. Februar 2023, S. 5, act. 321; Fotos der Augenscheinsverhandlung vom 4. Juli 2023, S. 3–5, act. 419 f.), zu bestätigen ist. Die Sichtbarkeit des Kirchturms aus der Ferne trägt zur bemerkenswerten Erscheinung des kantonal geschützten Kirchturms