Die massgebliche Umgebung kann gleichzeitig mit dem Denkmal gestaltet worden sein, bereits vor seiner Erstellung bestanden haben oder eine spätere Entwicklung darstellen beziehungsweise Elemente verschiedener Entwicklungsstufen vereinen. Sie kann sowohl aus gestalteten als auch aus natürlich gewachsenen Elementen und Freiräumen bestehen" (vgl. Grundsatzdokument EKD, S. 2). Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin muss deshalb zwischen einem Denkmal und seiner massgeblichen Umgebung nicht zwingend ein baugeschichtlicher oder ein funktionaler Zusammenhang bestehen. Der Zusammenhang zwischen einem Denkmal und seiner Umgebung kann – wie gezeigt – ebenfalls visueller Natur sein. 4.2.3