Dies entspricht ebenfalls dem Antrag des Gemeinderats (Beschwerdeantwort des Gemeinderats vom 24. April 2023, S. 2, act. 345). Auch die Beschwerdeführerin pflichtete dieser Beurteilung anlässlich der Augenscheinsverhandlung vom 4. Juli 2023 bei (Protokoll der Augenscheinsverhandlung vom 4. Juli 2023, S. 2, act. 416). Nachfolgend ist daher zu untersuchen, ob die Kantonale Denkmalpflege BKS die Zustimmung zum streitbetroffenen Bauvorhaben zu Unrecht verweigert hat. 3. Ausgangslage