Mit der Eingabe vom 8. August 2022 leitete die Abteilung für Baubewilligungen BVU die abweisende Verfügung der Kantonalen Denkmalpflege BKS vom 12. Juli 2022 an den Gemeinderat weiter, welche zum integralen Bestandteil des angefochtenen kommunalen Entscheids wurde. Mit ihrem Schreiben vom 8. August 2022 hat die Abteilung für Baubewilligungen BVU zwar keinen formellen (Teil-) Entscheid gefällt. Sie nahm jedoch zu den weiteren kantonalen Prüfbelangen insoweit Stellung, als sie eine Zustimmung zum Bauvorhaben in Aussicht stellte.