Die entgeltliche Parkfeldbewirtschaftung erweist sich damit als geeignet und erforderlich, um die durch ein Einkaufszentrum ausgelöste Anzahl Fahrten möglichst gering zu halten und die Kundschaft vermehrt zum Verzicht auf das Auto zu motivieren. Sie ist auch verhältnismässig, solange die – vorliegend noch nicht bestimmten – Parkgebühren nicht prohibitiv sind, was in der Regel nicht zutrifft, wenn die Parkgebühren, gemessen an den durchschnittlichen Ausgaben für den Einkauf, nicht ins Gewicht fallen, was die Kundschaft wiederum selbst beeinflussen kann, indem sie möglichst viele Einkäufe mit weniger Fahrten erledigt.