Die Beschwerdeführer argumentieren, der "Bauteil C._____" sei durch den öffentlichen Verkehr gut erschlossen und eine Reduktion des Individualverkehrs mittels entgeltlicher Parkfeldbewirtschaftung 5 von 8 daher nicht nötig. Eine Pflicht für eine Parkgebührenerhebung dürfe zudem nur für alle Einkaufszentren und Fachmärkte, also für bestehende und neue, rechtsgleich eingeführt werden (Beschwerde, Rz. 3.4 ff., act. 5 f., vgl. auch Eventualbegehren).