Dass in der Gewerbezone von R._____ gleich 15 einzelne Läden mit je einer maximalen Verkaufsfläche von 500 m2 erstellt werden, erscheint wenig realistisch, entspricht auch nicht dem Durchschnitt einer üblichen Gewerbezone und schon gar nicht den tatsächlichen Verhältnissen in R._____ (Beschwerdeantwort des Gemeinderats vom 31. März 2023, S. 7, Rz. 16, act. 52).