Im Bereich Mobilität "MO-4: Mobilitätsmanagement bei neuen VIV (Verkehrsintensive Vorhaben)" wird im Massnahmenplan hinsichtlich der Umsetzung ausgeführt, Massnahmen könnten gestützt auf den Massnahmenplan sowie auf Art. 12 USG im Baubewilligungsverfahren mit kantonaler Zustimmung (da es sich um UVP-Verfahren handelt) durch Auflagen formuliert werden (Art. 44a Abs. 2 USG).